Zusätzlich zu den Immobilienpreisen in Kroatien, die vom Verkäufer festgelegt werden, muss der Käufer die zusätzlichen Kosten kennen, die ihm beim Kauf einer Immobilie in Rechnung gestellt werden. In der Regel schwanken diese Kosten zwischen 5 und 8 % und hängen von mehreren Faktoren ab.
GRUNDERWERBSTEUER 3% ODER 0%
Die Grunderwerbssteuer in Kroatien beträgt 3 % und wird vom Erwerber der Immobilie - dem Käufer - entrichtet, unabhängig davon, ob er die kroatische Staatsangehörigkeit besitzt oder nicht. Der Käufer muss den Verkauf nicht dem Finanzamt melden, aber der Notar tut dies bei der Überprüfung des Kaufvertrags. In der Praxis schickt die Steuerverwaltung einen Bescheid über die Verpflichtung zur Zahlung der Grunderwerbssteuer per Post an die Wohnanschrift des Käufers mit dem genauen Betrag und den Zahlungsanweisungen, in der Regel 15-30 Tage nach dem Datum der Überprüfung des Kaufvertrags. Die Grunderwerbsteuer ist innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung des Bescheids über die Festsetzung der Grunderwerbsteuer zu zahlen.
Die von einem Unternehmen (oder seltener von einer natürlichen Person) verkaufte Immobilie, die dem Mehrwertsteuersystem unterliegt, unterliegt der Mehrwertsteuer. In diesem Fall fällt keine Grunderwerbssteuer von 3 % an, da der Mehrwertsteuersatz von 25 % bereits im Kaufpreis enthalten ist. Wenn der Käufer die gekaufte Immobilie für gewerbliche Zwecke nutzt (z. B. für die Ferienvermietung), kann er möglicherweise eine Mehrwertsteuerrückerstattung erhalten.
VERMITTLUNGSPROVISION - 3% + MWST.
Die übliche Maklergebühr beim Kauf einer Immobilie in Kroatien beträgt 3% + MwSt. Falls der Kauf durch Unterzeichnung eines Maklervertrags mit der Immobilienagentur zustande kommt, verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung einer Maklerprovision.
ANWALTSHONORAR - 1% + MWST.
Juristische Dienstleistungen, d. h. Dienstleistungen von Rechtsanwälten, belaufen sich in der Regel auf 1 % + MwSt. Je nach Komplexität und Dauer der Arbeit kann der Betrag niedriger oder höher sein.
NOTAR-/GERICHTSGEBÜHREN
Beim Standard-Kauf- und Verkaufsprozess, bei dem die Unterschriften der Parteien und die Notar-/Gerichtsgebühren geprüft werden, übersteigen diese selten den Betrag von ca. 200 Euro. Vereinbaren die Parteien ein Verfahren, bei dem Geld oder Dokumente bei einem Notar hinterlegt werden, wird der Preis vor dem Verfahren in Abhängigkeit von der Höhe des Kaufpreises und der Hinterlegungsfrist festgelegt.
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