Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes über Vermittlung beim Liegenschaftskauf (Amtsblatt NN 107/2007) für die Immobilienagentur EURO IMMOBILIEN d.o.o., Korzo 40, 51000 Rijeka, USt.-ID-Nr. 040279174, PIN (OIB) 41135080016 gelten folgende:

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Immobilienagentur EURO IMMOBILIEN d.o.o. als Makler und dem Auftraggeber (natürliche oder juristische Person). Mit Abschluss des Maklervertrages bestätigt der Auftraggeber, dass er mit den Bestimmungen der Geschäftsbedingungen der Immobilienagentur EURO IMMOBILIEN d.o.o. vertraut und damit einverstanden ist. 

Das Angebot der Immobilienagentur EURO IMMOBILIEN d.o.o. beruht auf den Daten die schriftlich oder mündlich durch den Auftraggeber – Verkäufer übermittelt wurden. Der Makler behält sich die Möglichkeit von Fehlern in der Beschreibung und dem Preis der Liegenschaft vor, die durch falsche Angaben oder Änderungen der Verkaufsbedingungen durch den Verkäufer entstehen könnten und die Möglichkeit, dass die inserierte Immobilie bereits verkauft wurde oder der Eigentümer den Verkauf aufgegeben hat, ohne dass er die Immobilienagentur rechtzeitig darüber informiert hat.

Angebote und Informationen muss der (Auftraggeber - Käufer) vertraulich bewahren und nur durch eine schriftliche Bewilligung der Agentur EURO IMMOBILIEN d.o.o. an eine Drittperson weiterleiten. Wenn der Angebotsempfänger mit den angebotenen Liegenschaften schon vertraut ist, muss er unverzüglich darüber die Agentur benachrichtigen.

Pflichten der Agentur EURO IMMOBILIEN d.o.o. gegenüber dem Auftraggeber – Verkäufer beinhalten:
1. einen Maklervertrag mit dem Auftraggeber abzuschließen (allgemeinen oder exklusiven);
2. Einsicht in die Unterlagen zum Nachweis des Eigentums oder eines anderen dinglichen Rechts an der betreffenden Liegenschaft zu nehmen; 

3. den Auftraggeber über den Marktwert der Liegenschaft bekanntzumachen, und auf deren evtl. Rechts- oder physische Mängel aufmerksam zu machen;
4. die Besichtigung der Liegenschaft zu organisieren, notwendige Handlungen wegen Präsentation der Liegenschaft auf dem Markt vorzunehmen und die Liegenschaft in  die Immobilie in einer von der Agentur festgelegten Weise zu bewerben;
5. wenn der Vertragsgegenstand ein Grundstück ist, die Flächennutzung im Einklang mit den Bestimmungen der Raumordnung zu überprüfen, die sich auf dieses Grundstück beziehen und diesbezüglich die interessierte Parteien zu benachrichtigen; 
6. die persönlichen Daten des Auftraggebers und sonstige Daten nach Auftrag des Auftraggebers als Geschäftsgeheimnis zu bewahren;
7. eine Gelegenheit zum Abschluss eines Maklervertrages zwischen dem Verkäufer und einer Drittperson mit bestmöglichem Bemühen zu suchen; 
8. den Auftraggeber auf alle für das beabsichtigte Geschäft wichtigen Umstände aufmerksam zu machen; 
9. bei den Verhandlungen zu vermitteln und sich bemühen, dass es zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes kommt; 

10. die vorbereitenden Maßnahmen für den Abschluss des Geschäfts durchzuführen.

Pflichten des Auftraggebers - Verkäufers gegenüber der Agentur EURO IMMOBILIEN d.o.o. beinhalten:
1. einen Maklervertrag mit der Agentur EURO IMMOBILIEN d.o.o. abzuschließen (allgemeinen oder exklusiven);
2. der Agentur genaue Informationen über die Liegenschaft zu geben und Einsicht in alle Unterlagen zu gewähren, die das Eigentum, d.h. das Recht an der Liegenschaft, die Gegenstand der Vermittlung ist, nachweisen, der Agentur zu ermöglichen, die Liegenschaft zu fotografieren (oder der Agentur nach Vereinbarung entsprechende Fotos zur Verfügung zu stellen) Qualität) und die Agentur mit allen mit der betreffenden Liegenschaft verbundenen Umständen bekanntzumachen;

3. der Agentur EURO IMMOBILIEN d.o.o. oder einer dritten interessierten Partei zum Abschluss des Maklergeschäftes die Besichtigung der Liegenschaft unter Begleitung eines Mitarbeiters der Agentur zu sichern; 
4. die Agentur EURO IMMOBILIEN d.o.o. über alle Änderungen, die mit der vermittelten Immobilie verbunden sind, insbesondere mit der Beschreibung der Immobilie, Eigentumsstatus und Preis zu informieren; 

5. an EURO IMMOBILIEN d.o.o. die vereinbarte Maklerprovision sofort nach Abschluss des Kaufvertrages, Vorvertrags oder ähnlichen Rechtsdokuments nach Eingang des ersten Geldbetrags im Namen einer Anzahlung oder eines Kaufpreises zu zahlen. Der Auftraggeber erkennt die Vermittlung an, d.h. die Agentur EURO IMMOBILIEN d.o.o. übt den Anspruch auf die vereinbarte Maklerprovision in vollem Betrag aus, auch für den Fall, dass:

• der Auftraggeber einen Vorvertrag, d.h. einen Kaufvertrag mit dem über die Vermittlung der Agentur in Kontakt gebrachten Käufer, mit Familienangehörigen des Käufers oder mit einem Unternehmen, dem der Käufer (Mit-) Eigentümer ist oder auf den der Käufer Einfluss hat, abschließt,
• der Auftraggeber ohne sachlichen Grund vom Verkauf zurücktritt, nachdem die Agentur eine interessierte Partei für den Vertragsabschluss gefunden hat.

6. Wenn ausdrücklich vereinbart wurde, der Agentur EURO IMMOBILIEN d.o.o. die bei der Vermittlung entstandenen Kosten, die die üblichen Maklerkosten überschreiten, zu entrichten.

Pflichten der Agentur EURO IMMOBILIEN d.o.o. gegenüber dem Auftraggeber – Käufer beinhalten:
1. einen Maklervertrag mit dem Auftraggeber abzuschließen;
2. versuchen für den Auftraggeber entsprechende Liegenschaft zu finden, sie dem Auftraggeber zu zeigen, und ihn mit dem Verkäufer in Kontakt zu bringen, der mit ihm über die Abschließung eines Kaufvertrages verhandeln würde (Vertrag über einen Tausch o. ä.);
3. dem Käufer einen Nachweis über das Eigentum an der betreffenden Liegenschaft und das Bestehen von eingetragenen Belastungen vorzulegen;

4. den Kunden über die für den Geschäftsabschluss wichtigen Umstände zu informieren;
5. an Verhandlungen teilzunehmen und die Bedingungen für den Abschluss des Geschäfts zu vereinbaren;
6. Vorbereitung des Vertragsabschlusses zu machen.

Pflichten des Auftraggebers - Käufers gegenüber der Agentur EURO IMMOBILIEN d.o.o.:
1. Abschluss eines Maklervertrages mit der Agentur EURO IMMOBILIEN d.o.o. (Standard- oder Exklusivvertrag),
2. die vereinbarte Provision unverzüglich nach Unterzeichnung des Kaufvertrags, Vorvertrags oder eines anderen ähnlichen Rechtsdokuments unmittelbar nach Eingang des ersten Geldbetrages im Namen einer Anzahlung oder eines Kaufpreises an den Vermittler zu zahlen.


Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung der Maklerprovision auch für den Fall, dass das Rechtsgeschäft über den Kauf und Verkauf von Immobilien zwischen einem Blutsverwandten, Personen, die mit dem Auftraggeber ein auf Schwägerschaft beruhendes Verhältnis haben,  außerehelichen Partner, Bevollmächtigten oder einer juristischen Person des Auftraggebers, auf die der Auftraggeber Einfluss hat, und dem Liegenschaftseigentümer abgeschlossen wird, mit dem der Makler den Auftraggeber in Kontakt gebracht hat.


Die Maklerprovision und Preisliste
Die Agentur erwirbt ein Maklerentgelt – Provision im vollen Betrag beim Abschließen des Maklergeschäftes (Unterzeichnung eines Vorvertrages oder Vertrages), womit sich der Auftraggeber verpflichtet, ein Maklergeschäft abzuschließen. Die Maklerprovision wird der Agentur gleichzeitig oder unmittelbar nach dem Abschluss des Rechtsgeschäftes, bei dem die Agentur vermittelte, entrichtet. 
Es wird davon ausgegangen, dass das Rechtsgeschäft abgeschlossen wurde, wenn der Auftraggeber und eine Drittperson hinsichtlich des Vertragsgegenstandes und des Preises einvernehmlich sind, bzw. bei dem Abschluss des Vertrages, Vorvertrages und/oder im Moment der Zahlung einer Anzahlung für das Maklergeschäft. Nach diesen Bedingungen ist auch ein Maklergeschäft auch zustande gekommen, wenn der Auftraggeber einen Vertrag, Vorvertrag abschließt und/oder einer Drittperson eine Anzahlung niederlegt, mit welcher ihn der Makler in Kontakt gebracht hat, all das hinsichtlich der Liegenschaften, die das Eigentum der Drittperson oder seiner Familienmitglieder darstellen, obwohl diese nicht ausdrücklich im Maklervertrag angegeben sind. Das Maklerentgelt beinhaltet alle Kosten, die die Agentur EURO IMMOBILIEN d.o.o. während der Vermittlung hatte. Dies gilt nicht für Kosten, die im Falle einer Vereinbarung der Agentur mit dem Auftraggeber über die Erbringung sonstiger Dienstleistungen im Zusammenhang mit der zu vermittelnden Geschäft entstanden sind, und die nicht zur üblichen Vermittlungstätigkeit gehören. Die Höhe des Maklerentgeltes wird im Maklervertrag festgelegt, zuzüglich Mehrwertsteuer.